Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsschluss, Rücktritt und Kündigung

Der Buchende einer Veranstaltung ist sieben Kalendertage lang an seine Buchung gebunden, ein Rücktritt von der Buchung ist vor Ablauf dieser Bindung ausgeschlossen. Bestätigt der Veranstalter innerhalb dieser Zeit die Buchung, so ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich. Für Zubucherveranstaltungen, die auf der Internetseite des Veranstalters ausgeschrieben sind oder auf andere Weise öffentlich angeboten werden, gilt der dort aufgeführte Preis pro Person. Im Übrigen gilt ein Stundensatz von € 200,-, soweit nicht anders vereinbart. Ein Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon ist der Rücktritt durch den Veranstalter wegen nicht vorhersehbarer und unabwendbarer Umstände, etwa Wetterlagen oder sonstiger Ereignisse, welche die Ausführung der Veranstaltung unmöglich machen und/oder das Leben oder die Gesundheit der Teilnehmer gefährden könnten. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Ort einer Veranstaltung jederzeit zu ändern, sofern wichtige Umstände dies nötig machen und der geänderte Veranstaltungsort nicht weiter als 100 km vom ursprünglichen Ort entfernt und gut mit Öffentlichem Personennahverkehr zu erreichen ist. Sollte der Leiter einer Veranstaltung wegen Krankheit oder sonstiger persönlicher Umstände verhindert sein, so wird der Veranstalter versuchen, Ersatz für ihn zu stellen. Sollte ihm dies nicht gelingen, so ist er ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Veranstalter wird den Buchenden schnellst möglich über den Ausfall einer Veranstaltung informieren. Ist es dem Buchenden oder einem anderer Teilnehmer aus dessen Buchung nicht möglich, an der Veranstaltung teilzunehmen, so ist der Buchende berechtigt, eine andere Person für den Verhinderten zu stellen. Kann oder möchte der Buchende keine andere Person für den Verhinderten stellen, so kann der Veranstalter bei mehrtägigen Veranstaltungen (nur bei solchen!) dem Verhinderten die Teilnahme an einer gleichartigen Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt gewähren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. In jedem Fall ist der vereinbarte Teilnahmebeitrag bis zum Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung zu entrichten. In der Regel ist der Teilnahmebetrag bei Beginn der Veranstaltung in bar und passend an den Exkursionsleiter zu entrichten, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist explizit vereinbart. Zahlt ein Teilnehmer den Teilnahmebeitrag nicht vor oder bei Beginn einer Veranstaltung, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter in diesem Fall nicht vom Vertrag zurück, so wird er dem Teilnehmer eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Der Teilnahmebetrag ist dann sofort auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.

 

2. Teilnehmer und Regeln der Veranstaltungen

Die Sprache in den Verträgen über Veranstaltungen und auf selbigen ist deutsch, soweit nichts anderes vereinbart. Es gelten die Rechtschreiberegeln des Duden, zur geschlechtergerechten Schreibung und Sprache die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung.

In Naturschutzgebieten (NSG), Nationalparks und anderen staatlich geschützten Habitaten dürfen auf den hier angebotenen Exkursionen keine Arten entnommen werden und es darf von den Wegen nicht abgewichen werden, es sei denn, der Veranstalter erlaubt dies ausdrücklich. In dem Fall dürfen nur einzelne Exemplare zur Bestimmung entnommen werden.

Die Exkursionen und Seminare sind für Erwachsene und Jugendliche geeignet, die Teilnahme von Kindern ist bei Zubucherangeboten ausgeschlossen, es sei denn, dies ist bei einer konkreten Veranstaltung ausdrücklich erlaubt. Für Kinder werden auf Nachfrage individuelle Veranstaltungen angeboten. Das Rauchen und Mitführen von Tieren ist auf den Veranstaltungen nicht gestattet.

Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt oder die Ausführung der Veranstaltung beeinträchtigt wird. Sollte ein Teilnehmer auch nach Ermahnung durch den Exkursionsleiter fortgesetzt gegen die vorgenannten Regeln verstoßen, so kann der Veranstalter den Vertrag mit jenem Teilnehmer kündigen und diesen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, ohne dass ihm der Teilnahmebeitrag zu erstatten wäre. Bei schweren Verstößen gegen vorgenannte Regeln kann ein Teilnehmer auch ohne Ermahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ihm der Teilnahmebeitrag zu erstatten wäre.

 

3. Haftung

Soweit es sich bei den hier aufgeführten pilzkundlichen Veranstaltungen nicht explizit um kulinarische Angebote handelt, bei denen Pilze gemeinsam verkostet werden, ist deren Zweck die Umweltbildung, d.h. die Lehre der Pilzbestimmung und der ökologischen Parameter der Pilze. Die Exkursionsleiter werden den Teilnehmern auf Wunsch die von ihnen gesammelten Pilze, soweit möglich, bestimmen und deren Speisewert bzw. Giftigkeit nennen. Ein Anspruch auf die artgenaue Bestimmung eines Fundes besteht jedoch nicht. Der Verzehr der auf den der Umweltbildung dienenden Veranstaltungen gefundenen Pilze erfolgt immer auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, welche aus dem Verzehr dieser Pilze erwachsen, ist ausgeschlossen.

Ich empfehle das Tragen von knöchelhohen und damit Trittsicherheit bietenden Wanderstiefel sowie regensicherer und atmungsaktiver Kleidung und Sonnenschutz. Ich bitte darum, auf Exkursionen in Rufweite des Leiters zu bleiben. Es empfiehlt sich, Kompass oder elektronisches Navigationsgerät und Mobiltelefon mitzuführen, für den Fall, dass doch der Kontakt zur Gruppe abreißt. Zu beachten ist aber, dass die Exkursionsleiter während einer Veranstaltung telefonisch nicht erreichbar sind und mein Büro nur Mo - Fr 10:00 bis 13:00 und zusätzlich Mo, Di und Do 14:00 - 17:00 besetzt ist. Die Erreichbarkeit anderer Veranstalter, deren Angebote hier buchbar sind, kann davon abweichen. Eine Haftung für Schäden der Teilnehmer ist ausgeschlossen, ausgenommen davon sind nur solche Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.